An die
Vereinsleitung der Ober St. Veiter Familiengärten
z.H. Herrn Obmann Sektionschef Mag. Ronald Rosenmayr
Betreff: Ankauf der Parzelle Rys D1/127 durch den Verein
Sehr geehrter Herr Obmann, sehr geehrte Damen und Herren der Vereinsleitung!
Das am Montag, dem 20. April mit der MA 69, den Herren Regierungsrat Riedler und Ing. Pestuka, geführte Gespräch, hat neben anderen Informationen zwei wesentliche Klarstellungen gebracht:
1. Eine Umwidmung von Teilbereichen (Gruppen) der Anlage Ober St. Veiter Familiengärten ist nicht möglich. Eine Umwidmung kann daher nur für die Gesamtanlage angestrebt werden.
2. Die im Wiener Garagengesetz vorgesehene 1:1 Stellplatzverpflichtung wird von den Ober St. Veiter Familiengärten voll einzuhalten sein und wird nur in einem viele Jahre dauernden Bemühen der Vereinsleitung zu realisieren sein, weil nur jene Parzellen für die Widmung EKLP beantragt werden können, deren Pachtverträge auslaufen, weil innerhalb der Familie keine Nachpächter vorhanden sind. Parzellen in Randlage sind dabei für Stellplätze prädestiniert.
Eingedenk dieser Tatsachen sollte die Situation bei Parzelle RYS , D1/127 nochmals überdacht werden, ob nicht doch der Ankauf dieser Parzelle durch den Verein ins Auge gefasst werden sollte. Die Herren des Aufsichtsrates sind sich voll bewusst, dass ein Ankauf von Parzelle D127 eine langfristige Belastung unseres Budgets darstellt, weil die Parkplätze für eine eventuelle Umwidmung erst in einigen Jahren realisiert werden könnten, anderseits unserer Meinung nach aber auch die letzte große Chance darstellt, eine freie Randparzelle für spätere Parkplätze als Voraussetzung für eine Umwidmung sicherzustellen.
Da wir mit dem Generationswechsel im Besitzstand der Kleingärten von Eltern zu Kindern mit dem steigenden Trend zur Nutzung der Kleingärten durch Jungfamilien mit Kleinkindern konfrontiert sind, wird sich auch der Wunsch nach ganzjähriger Nutzung und Umwidmung der Parzellen in EKLW noch verstärken. Somit wäre der Ankauf der Parzelle RYS eine gute und sinnvolle Investition für unsere Jugend und damit für unsere Zukunft.
Die Aufsichtsräte der Ober St. Veiter Familiengärten treten daher an Sie mit der Bitte heran, unter den Besitzern und Pächtern der Ober St. Veiter Familiengärten eine Umfrage zu starten, um zu klären, ob die Mehrheit diesem Zukunftsprojekt seine Zustimmung gibt. Zur sachlichen neutralen Information der Mitglieder wäre aber vor der Abstimmung eine vom Verein in Auftrag zu gebende Schätzung des Grundstückes durch einen neutralen Sachverständigen unbedingt notwendig, da bis jetzt nur ein privates Schätzgutachten vorliegt. Die Kosten für dieses neuerliche Schätzgutachten würde vorerst der Verein zu tragen haben, müssten aber später in die Stellplatzkosten mit eingerechnet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Der Aufsichtsrat
Dr. P. Podhrasnik e.h.
Mag. F. Koschat e.h.
Dipl. Ing. H. Werkmann e.h.