Beauftragung der Vereinsleitung zur Antragstellung an das zuständige Entscheidungsgremium des 13.Bezirkes auf Verbreiterung des Promenadenweges von der Schleife Joseph-Lister-Gasse bis zur Höhe der Parzelle 127
KGV Ober St Veiter Familiengärten
1130 Wien,Wlassakstr.93
Wien, am 08.11.2009
Generalversammlung 2009 vom 08.11.2009:
Beauftragung der Vereinsleitung auf Antragstellung an Bezirksparlament
Betreff: Generalversammlung 2009 am 8.11.2009
Antrag:
Beauftragung der Vereinsleitung zur Antragstellung an das zuständige Entscheidungsgremium des 13.Bezirkes auf Verbreiterung des Promenadenweges von der Schleife Joseph-Lister-Gasse bis zur Höhe der Parzelle 127
Der Verein Ober St Veiter Familiengärten hat sich mit 2 Schreiben an die Bezirksvorstehung für den 13.Bezirk gewandt ,um eine Zufahrtslösung als Voraussetzung für den Ankauf eines Grundstückes zur Errichtung von 18 Stellplätzen auf dem Vereinsareal zu finden .Dabei wurde nachdrücklich aufgezeigt, dass ein Handeln von Vereinsleitungsfunktionären sich u.a. auch am § 24 Vereinsgesetz 2002 zu orientieren hat und daher der beabsichtigte Ankauf des Stellplatzgrundstückes (Parzelle 127) nur durchgeführt werden kann, wenn auch die Zufahrt zu diesem Grundstück gesichert ist.
Ein erstes Antwortschreiben der Bezirksvorstehung hat eine für den Ankauf des vorgesehenen Stellplatzgrundstückes notwendige Klarstellung nicht gebracht. Neben Ratschlägen und verbaler Unterstützungserklärung hat sich das Schreiben darauf beschränkt, ein noch offenes Verkehrskonzept und damit im Zusammenhang noch offene Straßenabtretungen und Grundstücksfreimachungen verantwortlich zu machen, dass eine Zeitangabe für eine Realisierung der Straße „Hochwiesenweg“ nicht möglich ist. Auch eine Durchfahrtsgarantie wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Hochwiesenweg als künftige öffentliche Straße von jeder Person zu gleichen Bedingungen benützt werden kann und sich daher die Frage einer „Durchfahrtsgarantie“ nicht stellen könne. Dass die Straßenerrichtung noch Jahrzehnte dauern kann und wird, wurde dabei verschwiegen!
Dem gegenüber hätte sich der Verein erwartet, dass die einmalige Chance auf Errichtung von 18 Stellplätzen auf dem vorgesehenen Grundstück (Parzelle 127) und die damit verbundene Entlastung der Parkraumsituation im Bereich Wlassakstraße/Joseph-Lister-Gasse durch aktives Handeln und Suchen nach Lösungsmöglichkeiten durch die Bezirksvorstehung unterstützt wird.
Den Hinweis, dass Grundstücke unserer Anlage auch von der Joseph-Lister-Gasse erreichbar sind hat die Vereinsleitung- entgegen einer vorliegenden negativen Stellungnahme der MA 46 - nochmals zum Anlass genommen bei Spezialisten nachzufragen, welche Chance die Zufahrt zum Grundstück 127 von der Joseph-Lister-Gasse hat. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich dort mit einem geringen finanziellen Aufwand und bei gutem Willen des Bezirkes eine rasche und einfache Lösung anbietet.
Wenn der Promenadenweg bei der Einmündung in die Schleife Joseph-Lister-Gasse bis zur Höhe der Stellplatzparzelle 127 verbreitert würde (siehe angeschlossene Skizze), könnte eine Mischfläche, wie sie die MA 46 als vorprogrammierte Konfliktsituation zwischen dem motorisierten Individualverkehr (Mieter bzw. Eigentümer der Parkplätze) sowie Radfahrer und dem Fußgängerverkehr (Wanderweg) sieht, vermieden und ein friktionsfreies Befahren des Promenadenweges bis zum Stellplatzgrundstück ermöglicht werden. Ferner hätte diese Lösung zusätzlich den Vorteil, dass auch die MA 48 direkt zu unserem Mistplatz zufahren könnte und die Entleerung der Mistkübel dadurch erleichtert würde.
Hiezu wäre es aber erforderlich, dass der dafür zuständige Bezirk mit der MA 46 die Verbreiterung des Promenadenweges von der Joseph-Lister-Gasse bis zum Grundstück der Parzelle 127 (Feststellung des notwendigen Straßenquerschnittes) abspricht ,der MA 28 die Planung zum Ausbau des Promenadenweges in Auftrag gibt und die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers MA69 ( betreffend das Grundstück KG Ober St.Veit GST Nr.987/104 und KG Auhof GST Nr.342/6) einholt .
Ein entsprechendes schriftliches Ersuchen um Verbreiterung des Promenadenweges bis zur Parzelle 127 erging daher seitens der Vereinsleitung mit Schreiben vom 23.9.2009 an die Bezirksvorstehung.
Im Antwortschreiben der Bezirksvorstehung vom 12.10.2009 wird, entgegen der vorher getätigten Bezirksvorsteherzusage „selbstverständlich die Lösung der Problematik unterstützen zu wollen“, die dem Bezirk für eine Verbreiterung eines öffentlichen Weges zukommende federführende Zuständigkeit abgestritten und der Verein zu Unrecht aufgefordert, sich selbst darum bei den „zuständigen“ Magistratsabteilungen zu kümmern!
Dass sich eine Bezirksvorstehung eines berechtigten Anliegens eines Vereines und seiner Mitglieder in dieser Art und Weise zu entledigen versucht, ist inakzeptabel und sollte nicht hingenommen werden.
Ein Antrag auf Verbreiterung des Promenadenweges von der Joseph-Lister-Gasse bis zum Grundstück der Parzelle 127 ist daher an den Bezirk nochmals zu stellen!
Mit dem Ergebnis einer Beschlussfassung durch den Bezirk würde u.a. vom Bezirk auch offengelegt werden, inwieweit eine Stellplatzschaffung im Bereich Wlassakstraße/Joseph-Lister-Gasse vom Bezirk eine Unterstützung erhält und damit eine Stellplatzvorsorge für den Vereinsbereich überhaupt für erforderlich gesehen wird. Auf Grund des bereits der Bezirksvorstehung bekannt gegebenen Zeitdruckes ist eine Beschlussfassung durch den Bezirk bis spätestens Ende März 2010 und eine Realisierung der Verbreiterung bis Ende 2011 notwendig.
Sollte ein Beschluss durch den Bezirk nicht bis März 2010 vorliegen, hat der Ankauf der Parzelle 127 zu unterbleiben!
Die GV möge beschließen:
Die bisherige retardierende Vorgehensweise der Bezirksvorstehung in der Angelegenheit „Stellplatzschaffung auf dem Vereinsgrundstück 127“ wird bedauert.
Die Vereinsleitung wird beauftragt, nochmals einen Antrag auf Verbreiterung des Promenadenweges von der Joseph-Lister-Gasse bis zum Grundstück der Parzelle 127 zur Beschlussfassung an das zuständige Entscheidungsgremium des 13.Bezirkes zu stellen!
Auf Grund des Zeitdruckes ist um eine Beschlussfassung darüber durch den Bezirk bis spätestens Ende März 2010 und eine Realisierung der Verbreiterung des Promenadenweges bis Ende 2011 zu ersuchen.
Sollte ein entsprechender Beschluss durch den Bezirk nicht bis März 2010 vorliegen, hat der Ankauf der Parzelle 127 zu unterbleiben.
VERMERK:
Der Antrag wurde bei der Generalversammlung am 08.11.2009 mit überwiegender Mehrheit von den stimmberechtigten Mitgliedern angenommen!