KGV Ober St Veiter Familiengärten
1130 Wien, Wlassakstraße 93
Wien, am 30.06.2009
Betreff: Erwerb eines Grundstückes zur Stellplatzerrichtung
An die
Bezirksvorstehung f.d.13.Bezirk
z.H.Herrn DI Heinz Gerstbach
Amtshaus
Hietzinger Kai 1-3
1130 Wien
Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher!
Die Vereinsleitung der Ober St. Veiter Familiengärten bringt Ihnen im Auftrag der Mitglieder nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und ersucht um Ihre Unterstützung: Wie Ihnen bekannt ist, bemühen sich die Mitglieder unseres Vereines schon über ein Jahrzehnt um die Umwidmung unserer Anlage in „Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet für gänzjähriges Wohnen“.
Entsprechende Anträge wurden vom Verein im Jahre 2002 und 2008 an die zuständigen Stellen, so auch an Sie, sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, gerichtet. Der Antrag 2008 erfolgte nicht zuletzt auch im Vertrauen auf Ihre Aussage an die Umwidmungsbetreiber, das Bemühen auf Umwidmung zu unterstützen. Dabei ermunterten Sie die IG-Vertreter und den Verein dazu, eine neuerliche Umfrage unter den Mitgliedern durchzuführen, um den Letztstand an Umwidmungsbefürworter ermitteln zu lassen. Im Gleichklang mit der MA 21B verwiesen Sie dabei auf die schwierige Parkraumsituation in unserem Bereich und forderten auch die Errichtung von Stellplätzen in unserer Anlage als zwingendes Erfordernis für eine Umwidmung! Gespräche zwischen Verein und MA 21B,MA 28,MA 46,MA 69, ZVB und Bezirksvorstehung wurden u.a. in diesem Zusammenhang geführt.
Bei der außerordentlichen Generalversammlung am 21.6.2009 wurde nunmehr mit Mehrheitsbeschluss die Vereinsleitung ermächtigt, im Zusammenwirken mit dem Generalpächter ZVB ein weiteres Grundstück in unserer Anlage für die Errichtung von 18 Stellplätzen zu erwerben. Das Grundstück liegt im Osten unserer Anlage, anliegend Hochwiesenweg / Joseph-Lister-Gasse und Promenadenweg. Allein die vom Verein für den Erwerb des Grundstückes (Parzelle 127, siehe Beilage) zu zahlende Ablösesumme beträgt mit den erforderlichen Gebäudeabrisskosten rd. 21.600,- Euro. Vereinsvermögen, das nur dann gemäß §24 Vereinsgesetz von der Vereinsleitung eingesetzt werden kann, wenn das Vorhaben auch gesichert ist, d.h. auch die Erreichbarkeit der in Aussicht genommenen Parzelle über eine öffentliche Straße erfolgen kann.
Eine schriftliche Anfragebeantwortung der MA 46 ergab, dass eine Zufahrt nur über Possannergasse-Hochwiesenweg erfolgen kann. Bemerkt wird ausdrücklich, dass das vorgesehene Grundstück auf Grund seiner Randlage eine der letzten Möglichkeiten darstellt, in Zukunft in diesem Bereich Stellplätze errichten zu können. Um nun den Erwerb des Grundstückes im Zusammenwirken mit dem ZVB zu realisieren, muss eine Zufahrt zu den künftigen Stellplätzen über den Hochwiesenweg erfolgen können. Wie dem Bezirk bekannt ist, steht der Hochwiesenweg im physischen Besitz der do. Grundstückseigner, die lt. eines Exponenten des Vereines Hochwiese einem regelmäßigen Durchfahrtsverkehr nicht ihre Zustimmung geben würden.
Eine gesicherte Zufahrt zu unserem im Osten gelegenen künftigen Stellplatzgrundstück könnte somit nur dadurch erreicht werden, dass Schritte zur Beendigung des den Grundstückseignern gehörenden “physischen Besitzes“ seitens des Bezirkes in Richtung einer öffentlichen Strasse „Hochwiesenweg“ gesetzt werden. Die dazu notwendige Vorgehensweise (Antrag des Bezirkes an MA 28 auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes im Bereich Possannergasse-Hochwiesenweg, Grundsatzbeschluss im Bezirk auf Errichtung der öffentlichen Strasse „Hochwiesenweg“, Übernahme in die Straßenverwaltung der MA 28) ist Ihnen, sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, bestens bekannt und bedarf keiner weiteren Ausführungen. Andernfalls würde nur eine durchsetzbare „Durchfahrtsgarantie“ des Bezirkes dem Verein die notwendige Sicherheit geben, mit dem Erwerb der Stellplatzparzelle keinen unverantwortbaren, verlorenen Aufwand zu tätigen. Um daher eine auch im Interesse des Bezirkes gelegene teilweise Entlastung der Parkraumsituation im Bereich Wlassakstrasse / Joseph-Lister-Gasse herbeiführen zu können, wozu der Verein bereit ist seinen Beitrag zu leisten und der Bezirk und die zuständige Magistratsabteilung MA 21B in der Vergangenheit nicht müde waren uns als Umwidmungserfordernis vor Augen zu halten, bedarf es nunmehr auch der notwendigen Unterstützung des für den Strassenbau zuständigen Bezirkes.
Der Verein Ober St. Veiter Familiengärten ersucht Sie daher, sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher, im Auftrage seiner Mitglieder um Ihre Hilfestellung und um Klärung nachstehender Fragen:
1. Wird der Bezirk zur Lösung der anstehenden Problematik an die MA 28 mit dem Ersuchen um Erstellung eines Verkehrskonzeptes Possannergasse-Hochwiesenweg herantreten?
2. Besteht seitens des Bezirkes Bereitschaft einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung der Strasse „Hochwiesenweg“ bei Vorliegen des angesprochenen Verkehrskonzeptes der MA 28 zu treffen?
3. In welchem Zeitraum ist Ihrer werten Einschätzung nach mit der Errichtung der „öffentlichen Strasse Hochwiesenweg“ zu rechnen?
In eventu: 4. Sieht sich der Bezirk bereit unserem Verein eine durchsetzbare schriftliche Durchfahrtsgarantie zu dem in Aussicht genommenen Stellplatzgrundstück Parzelle 127 über den „Hochwiesenweg“ zu geben?
Der Verein erlaubt sich unter Hinweis auf § 24 Vereinsgesetz 2002 klarzustellen, dass ohne positive schriftliche Beantwortung der Fragen 1-3 oder einer durchsetzbaren schriftlichen Durchfahrtsgarantie seitens des Bezirkes dem Verein die Möglichkeit entzogen ist, das in Aussicht genommenen Stellplatzgrundstück zu erwerben.
Mit besten Grüßen
Die Vereinsleitung
Obmann Mag.Rosenmayr eh.
Schriftführerin Frau Werkmann eh.
Beilage: 1
Abschrift ergeht:
An die MA 69, z.H.Herrn Reg-Rat Riedler, Lerchenfelder Straße 4, 1080 Wien
An die MA 28, z.H.Herrn AL DI Robert Rosenauer, Lienfeldergasse 96, 1170 Wien
An die MA 21B, z.H.Herrn AL Oberstadtbaurat DI Krauss, Rathausstr. 10-14, 1010 Wien
An die MA 46, z.H.TOAR Ing.H.Schischa, Niederhofstrasse 21, 1121 Wien
An den Zentralverband d. Kleingärtner, z.H. Herrn Präsident Ing. Wohatschek, Getreidemarkt 11/10 1060 Wien
Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme
Die Vereinsleitung