Beschluss der ao. Generalversammlung vom 21.06.2009:
KGV Ober St. Veiter Familiengärten
1130 Wien, Wlassakstraße 93
Betreff: Ao. Generalversammlung am 21.06.2009
Antrag betreffend Ermächtigung der Vereinsleitung zum Erwerb der Parzelle D1/127 zur Sicherung als Gemeinschaftsfläche für künftige Pkw-Stellplätze
Im Zusammenhang mit der möglichen Errichtung von 18 Stellplätzen auf der Parzelle D1/127 (Promenadenweg) brachte das Ergebnis einer im Jänner 2009 erfolgten Umfrage bei den Mitgliedern unseres Vereines, die ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung von Stellplätzen mit einem angemessenen Betrag bekannt gegeben haben, keine ausreichende Finanzierungssicherung, weshalb das Vorhaben nicht umgesetzt werden konnte.
Tatsache ist aber, dass die Parkplatzmöglichkeit im Bereich unserer Anlage ein ungelöstes vorrangiges Problem für unsere Mitglieder darstellt und unser Verein dazu auch seinen Lösungsbeitrag zu leisten hat.
Das Grundstück D1/127 stellt auf Grund seiner Randlage und der damit verbundenen Zufahrtsmöglichkeit für Pkws eine der letzten Möglichkeiten dar, in Zukunft darauf für unsere Mitglieder Stellplätze zu errichten. Diese einmalige Möglichkeit des Erwerbes der Parzelle D1/127 zur Sicherung als Gemeinschaftsfläche für künftige Pkw-Stellplätze sollte daher genutzt werden, um einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung unserer Anlage eine Chance zu geben. Klargestellt muss dabei werden, dass mit dem Erwerb der Parzelle D1/127 keinesfalls dem Stellplatzerfordernis (1/1) für eine Umwidmung unserer Anlage in Eklw substantiell näher gekommen wird!
Das Vermögen des Vereines wird nach derzeitiger Abschätzung mit 31.12.2009 rd.42.000,- Euro betragen. Bei Erwerb der Parzelle durch den Verein würde, wenn nicht mit der Familie Rys in Ansehung der „Abrisskosten“ bessere Konditionen vereinbart werden können, der Vermögensstand des Vereines in etwa halbiert werden.
Der Erwerb der Parzelle D1/127 durch den Verein setzt das Akzeptieren nachstehender 8 Punkte (Bedingungen) voraus:
1. Ablösekosten für die Parzelle D1/127 betragen Euro 12.570,80.
2. Weiters wären noch ev. Abrisskosten für das nicht mehr benutzbare baufällige Gebäude von dzt Euro 9.000,- zu tragen.
3. Für die Kosten unter Punkt 1+2 tritt der Verein in Vorlage. Diese Kosten werden in die Stellplatzerrichtungskosten eingerechnet und dem Verein zur gegebenen Zeit im Wege der künftigen Mietzinsvorauszahlungen der Stellplatzmieter refundiert, soweit nicht aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen künftige GV-Beschlüsse anderes vorsehen.
4. Die Erhaltungskosten (Pacht- ,Pflege- , Verwaltungskosten usw.) der Parzelle D1/127 sind vom Verein bis zur Errichtung der Stellplätze im jährlichen Budget endgültig zu tragen.
5. Für Stellplatzerrichtungen ist zuerst die Parzelle D1/127 heranzuziehen. Inwieweit weitere Stellplätze errichtet werden können, ist nach dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit zu entscheiden.
6. Wenn größere Reparaturarbeiten im Verein zusätzliche Finanzmittel erforderlich machen, wird die Vereinsleitung ermächtigt, eine angemessene Erhöhung der Erhaltungsbeiträge vorzusehen und/oder andere Finanzierungsmittel zu erschließen (z.B. Verkauf vereinseigener Grundstücke an die Pächter).
7. Bei Umwidmung der Parzelle D1/127 in eine Gemeinschaftsfläche (EklP) ist eine Rückwidmung nicht mehr möglich.
8. Ausbau Hochwiesenweg: Zusage zum Ausbau des Hochwiesenweges oder rechtsverbindliche Garantie ist vom Bezirk einzuholen um mittelfristig die Zufahrt zu unserer Anlage zu sichern.
Die GV möge beschließen:
In Ansehung der vorangestellten Punkte 1-8 wird die Vereinsleitung ermächtigt die Parzelle D1/127 zur Sicherung als Gemeinschaftsfläche für künftige Pkw-Stellplätze zu erwerben.