Beiträge

Volksanwaltschaft stellt Missstand im Umgang mit "Behindertenstellplatz Parzelle 174" fest und hebt die von der MA 37 am 15.2.2012 ergangene bescheidmäßige Stellplatzbewilligung hervor.

                                                                                                  

Erstens:

 

 

 

 

VEREINSLEITUNG: Obwohl u.a.am 4./5.10 2010 die Vereinsleitung im Bezirksblatt (19/2010, siehe unsere Homepage) auf die inakzeptable Stellplatzverweigerung des Bezirkes für ein  80% behindertes Mitglied  aufmerksam gemacht hat, haben die politischen Entscheidungsträger im Bezirk nicht die Verantwortung aufgebracht , sich um eine gesetzeskonforme Lösung des Problems zu kümmern.

Es ist nur der Initiative der MA 69 (Frau Ing.Kreindl )  und vor allem dem Leiter der MA 37 (Herr Dr.Cech ) und seinem Mitarbeiter (WM Balvin) zu verdanken, dass dem von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Missstand bei der Bearbeitung des Stellplatzantrages im Bezirk durch  Erlassen eines bewilligenden Bescheides im Magistratsbereich ein Ende gesetzt wurde. Ein Erfolg der Rechtsstaatlichkeit, der  von  politischen Entscheidungsgremien im 13.Bezirk innerhalb von rd. 4 Jahren (?!) nicht abverlangt werden konnte!

 

 

 

Zweitens:

                                  

Hier sehen Sie die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft:

 

Drittens:

 

Wörtliches Zitat von Hrn. BzR Schlager aus E-Mail vom 4.5.2012 zum Behindertenparkplatz auf Parzelle 174.

Zitat:

"...........................................................................................................

Weiter wird in einer Antwort behauptet (gemeint Antwort der Parzellenbesitzerin 174. Anmerkung Vereinsleitung) der PKW Parkplatz in dem Kleingarten 174 wäre legal. 
Das ist er nicht und PKW Stellplätze müssen in einer Flächenwidmung eingezeichnet sein. (nur EKL/W) Weiters wurde der Antrag auf Stellplatz bei 3 Ausschüssen ABGELEHNT.
BzR. Walter SCHLAGER
Unterpächter"

(Ende des Zitates)